Stromadapter für Kalt- und Warmgeräte sowie für zwei und dreipolige Stecker

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Netzdapter und Zulassung

Adapterstecker bzw. Zwischenstecker ohne Zusatzfunktion gemäß (DIN VDE 0620-2-1) sind vom Grundsatz her nicht verboten. Sie gehören aber sicherlich zu den Betriebsmitteln, die der Nutzer im Haushalt nur mit der notwendigen Sorgfalt einsetzen sollte.
Grundsätzlich sollten solche Adapter auch nur temporär zum Einsatz gebracht werden und niemals als Ersatz für eine ortsfeste Elektroinstallation dienen.
In Unternehmen und Industriebetrieben eingesetzt, erfüllen sie in den seltensten Fällen den Grundsatz des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und sollten daher dort auch nicht verwendet werden.